Nena Celeste · Website-Bericht

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nena Celeste UG (haftungsbeschränkt) – Technische Leistungen für Websites
Stand: 17. September 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, nur Unternehmer

1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über technische Leistungen an Websites zwischen der Nena Celeste UG (haftungsbeschränkt), Vaterstettener Str. 5a, 85598 Baldham („Anbieter“), und ihren Kunden.

2. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließt der Anbieter keine Verträge. Der Kunde bestätigt bei Annahme des Angebots, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Leistungen

1. Der Anbieter erbringt technische Leistungen an der Website des Kunden. Welche Leistungen geschuldet sind, ergibt sich allein aus dem angenommenen Angebot mit seiner Leistungsbeschreibung. Möglich sind insbesondere:

a) Bereinigung: technische Anpassung der bestehenden Website, etwa das lokale Einbinden bisher extern geladener Schriften oder Dienste, das Setzen von Sicherheits-Headern, die Konfiguration von DNS-Einträgen (SPF, DMARC, DKIM, CAA), Aktualisierung von Software, das technische Einpflegen von Texten.

b) Sicherheitsprüfung: technische Prüfung der Website und des Servers über den passiven Bericht hinaus, einschließlich aktiver Tests, ausschließlich im Umfang einer gesonderten schriftlichen Freigabe-Vereinbarung.

c) Neubau: Erstellung einer neuen Website nach der im Angebot beschriebenen Spezifikation.

2. Der Bericht, den der Kunde über das Portal abrufen kann, ist eine kostenlose, technische Bestandsaufnahme zu einem genannten Zeitpunkt und in einem genannten Umfang. Er ist nicht Vertragsgegenstand und begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Leistung.

3. Soweit im Angebot nicht anders bestimmt, sind Hosting, Domainverwaltung, laufende Wartung, Inhalte (Texte, Bilder), Suchmaschinenoptimierung und Schulungen nicht geschuldet.

§ 3 Keine Rechtsdienstleistung, Rechtstexte

1. Der Anbieter erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG. Er prüft nicht, ob die Website des Kunden rechtlich zulässig ist, bewertet keine Einzelfälle, erteilt keinen Rechtsrat und vertritt den Kunden nicht gegenüber Dritten, etwa bei Abmahnungen.

2. Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise, AGB, Widerrufsbelehrung und Ähnliches) entwirft, ändert oder ergänzt der Anbieter inhaltlich nicht. Er pflegt ausschließlich solche Texte technisch ein, die der Kunde bereitstellt oder die anwaltlich geprüft sind, und zwar im gelieferten Wortlaut. Für den Inhalt dieser Texte ist allein der Kunde verantwortlich.

3. Stellt der Anbieter bei der technischen Arbeit fest, dass ein vom Kunden gelieferter Text technisch nicht zur Website passt (etwa weil ein genannter Dienst gar nicht eingebunden ist oder ein eingebundener Dienst fehlt), teilt er diese technische Beobachtung mit. Das ist keine rechtliche Bewertung; die Entscheidung trifft der Kunde mit seiner Rechtsberatung.

4. Aus einer durchgeführten Leistung folgt nicht, dass die Website rechtlich einwandfrei ist oder keine Abmahnung erhalten kann.

§ 4 Anfrage, Angebot, Vertragsschluss

1. Die Darstellung der Leistungen im Portal, im Bericht und im Brief ist kein bindendes Angebot. Die Anfrage über das Portal ist unverbindlich und kostenlos.

2. Der Anbieter schickt dem Kunden ein Angebot in Textform mit Leistungsbeschreibung, Festpreis oder Aufwandssatz, voraussichtlichem Zeitraum und Bindefrist. Ohne Angabe ist das Angebot 14 Tage bindend.

3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt (E-Mail genügt) und dabei diesen Bedingungen zustimmt. Mit der Annahme gibt der Kunde die Rechnungsanschrift an und stimmt, soweit erforderlich, dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung zu. Für eine Sicherheitsprüfung ist zusätzlich die unterzeichnete Freigabe-Vereinbarung Voraussetzung.

4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, weil der Anbieter nur mit Unternehmern kontrahiert.

§ 5 Preise und Zahlung, Rechnung vorab

1. Es gelten die Preise des angenommenen Angebots. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Der Anbieter stellt die Vergütung nach Vertragsschluss vollständig im Voraus in Rechnung. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Mit der Leistung beginnt der Anbieter nach Zahlungseingang.

3. Leistungen, die über das Angebot hinausgehen, erbringt der Anbieter nur nach einem Nachtragsangebot, das der Kunde in Textform annimmt. Ohne Annahme entsteht keine Vergütungspflicht für Mehrleistungen.

4. Stellt sich nach Beginn heraus, dass die beauftragte Leistung aus Gründen, die der Anbieter bei der Angebotserstellung nicht erkennen konnte, nicht oder nur mit wesentlich höherem Aufwand möglich ist (etwa fehlender Zugang, gesperrter Baukasten, beschädigte Installation), informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich. Der Kunde kann dann ein Nachtragsangebot annehmen oder den Vertrag beenden; bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet, der Rest der Vorauszahlung erstattet.

§ 6 Mitwirkung des Kunden, Zugänge

1. Der Kunde verschafft dem Anbieter die für die Leistung nötigen Zugänge (etwa Hosting-Konto, SFTP/SSH, CMS-Administration, DNS-Verwaltung). Vorzugsweise richtet der Kunde dafür einen eigenen, später widerrufbaren Zugang für den Anbieter ein.

2. Zugangsdaten übermittelt der Kunde nie über das Anfrageformular und nicht unverschlüsselt per E-Mail. Den Übergabeweg vereinbaren die Parteien vor Beginn.

3. Der Kunde bestätigt, dass er über die Website, die Domain und die Server-Umgebung verfügen darf oder die Zustimmung des Berechtigten (etwa des Hosters oder einer betreuenden Agentur) eingeholt hat.

4. Vor Beginn der Arbeiten sorgt der Kunde für eine aktuelle, vollständige Datensicherung der Website und der Datenbank, soweit das Angebot die Sicherung nicht ausdrücklich dem Anbieter zuweist.

5. Der Kunde benennt eine Ansprechperson, die Rückfragen innerhalb von 5 Werktagen beantwortet und Freigaben erteilt.

6. Bei Baukasten-Plattformen (etwa Wix, Jimdo, Squarespace) sind manche Anpassungen nur durch den Plattformbetreiber möglich. Der Anbieter schuldet dort nur, was die Plattform technisch zulässt.

7. Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde nicht mitwirkt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Ruht das Projekt aus diesem Grund länger als 60 Tage, kann der Anbieter nach Fristsetzung den Vertrag beenden und die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.

§ 7 Durchführung, Abnahme

1. Der Anbieter führt die Leistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachbetriebs nach dem bei Leistung anerkannten Stand der Technik aus. Er darf Unterauftragnehmer einsetzen und haftet für sie wie für eigenes Handeln.

2. Nach Abschluss teilt der Anbieter mit, welche Änderungen er vorgenommen hat. Bei Bereinigung und Sicherheitsprüfung gehört dazu ein Abschluss-Scan im Umfang des ursprünglichen Berichts.

3. Soweit Werkvertragsrecht gilt (insbesondere beim Neubau und bei der Bereinigung), prüft der Kunde das Ergebnis innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsmitteilung und erklärt die Abnahme oder benennt wesentliche Mängel in Textform. Nutzt der Kunde das Ergebnis produktiv oder äußert er sich innerhalb der Frist nicht, obwohl der Anbieter bei der Fertigstellungsmitteilung auf diese Folge hingewiesen hat, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).

4. Die Sicherheitsprüfung ist eine Dienstleistung. Geschuldet ist die sorgfältige Prüfung im freigegebenen Umfang und ein Bericht über die Ergebnisse, nicht das Auffinden aller Schwachstellen.

§ 8 Mängel

1. Der Anbieter beseitigt Mängel seiner Werkleistung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

2. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht für Ansprüche nach § 9 Abs. 1 und bei arglistigem Verschweigen.

3. Kein Mangel liegt vor, wenn eine Störung darauf beruht, dass der Kunde oder Dritte (etwa Hoster, Plattformbetreiber, andere Dienstleister) die Website nach der Leistung verändert haben, oder dass Software, Browser oder Plattformen des Kunden nach der Leistung aktualisiert wurden.

4. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten rechtlichen Erfolg (§ 3 Abs. 4).

§ 9 Haftung

1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), haftet der Anbieter begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung des betroffenen Auftrags.

3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

4. Für Datenverlust haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 6 Abs. 4) zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.

5. Für Abmahnungen, Bußgelder, Schadensersatzforderungen Dritter und Rechtsverfolgungskosten, die auf dem Inhalt der Website oder auf vom Kunden bereitgestellten Rechtstexten beruhen, haftet der Anbieter nicht. Das gilt nicht, soweit sie auf einer fehlerhaften technischen Umsetzung durch den Anbieter beruhen; dann gelten die Absätze 1 bis 3.

6. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 10 Nutzungsrechte

1. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den vom Anbieter individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (etwa Gestaltung und Programmcode beim Neubau) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Recht zur Nutzung für seine Website.

2. Für eingesetzte Fremdsoftware, Open-Source-Komponenten, Schriften und Bilder gelten deren Lizenzbedingungen. Der Anbieter nennt sie auf Anfrage.

3. Allgemeines Know-how, Werkzeuge und wiederverwendbare Bausteine des Anbieters bleiben bei ihm.

4. Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen Zustimmung als Referenz nennen.

§ 11 Vertraulichkeit, Datenschutz

1. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, insbesondere Zugangsdaten, Sicherheitsbefunde und Geschäftsdaten, vertraulich, auch nach Vertragsende.

2. Zugangsdaten nutzt der Anbieter nur für die beauftragte Leistung. Nach Abschluss teilt er mit, welche Zugänge der Kunde widerrufen oder ändern sollte, und löscht bei ihm gespeicherte Zugangsdaten.

3. Soweit der Anbieter bei der Leistung personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Kunde verantwortlich ist (etwa Kontaktformular-Einträge, Nutzerkonten, Server-Logs), schließen die Parteien den Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise des Anbieters.

§ 12 Laufzeit, Kündigung

1. Einmalige Aufträge enden mit vollständiger Erbringung der Leistung.

2. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für Werkverträge gilt § 648 BGB mit der Maßgabe, dass der Anbieter bei freier Kündigung durch den Kunden die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen kann.

§ 13 Änderungen dieser Bedingungen

Für laufende Aufträge gelten die bei Annahme des Angebots vereinbarten Bedingungen. Änderungen gelten nur für neue Angebote.

§ 14 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

3. Der Anbieter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

4. Erklärungen nach diesen Bedingungen bedürfen der Textform, soweit nicht anders bestimmt.

5. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.